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Bestattungshaus Maruschke | Bitterfeld-Wolfen, Delitsch, Dessau, Halle

Maruschke

Bestattungsvorsorge

Für die Bestattung vertraglich vorsorgen

Wer sich rechtzeitig mit der Endlichkeit des eigenen Lebens auseinandersetzt, beweist Mut, sichert die Durchführung der eigenen Wünsche bereits zu Lebzeiten in einer Bestattungsvorsorge ab und nimmt Angehörigen die Last, in Zeiten arger Trauer lange über den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen nachdenken zu müssen.

Auch bei einer möglichen Pflegebedürftigkeit kann man so in den Zeiten, in denen eine eigenständige Willensäußerung noch möglich ist, die eigene Bestattung besprechen und den Rahmen abstecken.

Wer also einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen hat, entlastet die Angehörigen von der Suche unter Zeitdruck nach einem Bestatter – und von den Kosten für die Beerdigung. Denn die Friedhofs – und Bestattungsgesetze verpflichten die Angehörigen auch, sich um die Bestattung zu kümmern und dafür die Kosten zu tragen. Die Reihenfolge sieht vor: Ehegatte oder Lebenspartner, dann die Kinder (falls bereits geschäftsfähig) dann die Eltern, dann die Geschwister, schließlich „sonstige Sorgeberechtigte“

Mehrere Schritte

Eine Bestattungsvorsorgevereinbarung, die auch den Kauf eines Grabmals und die langfristige Grabpflege beinhalten kann, bedeutet nicht, bereits zu Lebzeiten einem Bestatter eine finanzielle Vorleistung zu entrichten. Vielmehr wird, ausgehend von eigenen Wünschen und die individuellen finanziellen Möglichkeiten, die dereinstige  Bestattung vereinbart. Dies in der Regel mit keinen Kosten oder Gebühren verbunden und kann beim Bestatter der eigenen Wahl abgeschlossen werden. Grundsätzlich gilt: Die angemessene Bestattungsvorsorge ist vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt. Um eine angemessene Bestattungsvorsorge abzuschließen, ist es im ersten Schritt erforderlich, die Leistungen einschließlich der zu erwartenden ortsüblichen der dereinstigen Bestattung beim Bestatter zu ermitteln und vertraglich festzulegen.

Im zweiten Schritt wird die Bezahlung des Bestatters im Sterbefall durch eine treuhänderische Hinterlegung des Geldes, zum Beispiel bei der deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG oder durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung über das Kuratorium  Deutsche Bestattungskultur vor Antragstellung auf Sozialleistungen gesichert. Keine gute Idee ist es, das Geld bar oder auf ein Sparbuch zu hinterlegen. Bargeld kann jederzeit verloren gehen oder gestohlen werden, selbst die Einlage auf einem Sparbuch stellt nicht sicher, dass der Betrag, der automatisch nach dem eigenen Tod in die Erbmasse fällt, die gewünschten Zwecke verwendet wird. Ferner sind das Sparbuch und Barbeträge im Falle einer Pflegebedürftigkeit nicht vor dem Zugriff des Sozialamtes sicher.

Bei einem persönlichen Gespräch besprechen wir alles Notwendige ausführlich und beantworten Ihnen gern alle noch offenen Fragen. Auf Wunsch kann die Beratung auch bei Ihnen zu Hause stattfinden. 
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